E-Rechnung im B2B verpflichtend ab 2025

E-Rechnung im B2B verpflichtend ab 2025

E-Rechnung im B2B verpflichtend ab 2025

Wie Ihnen sicher nicht entgangen ist, wird die E-Rechnung ab dem 01. Januar 2025 verpflichtend für alle B2B-Unternehmen. Den vielen Vorteilen, die solche Gesetztesänderungen mit sich bringen, stehen allerdings gerade in der Anfangsphase auch einige Herausforderungen, denen sich die Unternehmen stellen müssen.

Im nachstehenden Artikel erfahren Sie was die Umstellung auf die E-Rechnung für Sie bedeutet, welche Vorteile für Sie daraus entstehen und welche Fristen Sie zu beachten haben.

 

Wieso gibt es eine E-Rechnungspflicht?

Die Entscheidung zur umfassenden Einführung der E-Rechnung wurde von der deutschen Bundesregierung und der Europäische Union getroffen. Die Umsetzug der E-Rechnung ist Teil einer weitreichenden Digitalisierungsstrategie, die auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU fußt. Diese Richtlinie macht eine elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtend.

In Deutschland wurde spätestens im März 2024 durch die Verabschiedung des Wachstumchancengesetztes die Pflicht für E-Rechnungen auf alle B2B Unternehmen ausgeweitet.

 

Unterschied zwischen PDF und E-Rechnung

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird in einem standardisierten Format (ZUGFeRD oder XRechnung) erstellt. Die Rechnung enthält maschinenlesbare Daten, welche eine automatisierten Verarbeitung durch Computersysteme ermöglichen.

Bei einer PDF-Rechnung wird lediglich eine Papierechnung digitalisiert, die per Mail verschickt werden kann. Allerdings muss diese Rechnung, aufgrund fehlender strukturierter Daten, immer manuell erfasst werden.

 

Unterschiedliche E-Rechnungsformate

XRechnung 

  • Ausschließlich strukturierte Daten (XML-Datensatz)
  • Speziell für die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung entwickelt
  • Verpflichtend für Rehnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland

  • Hybrides Rechnungsformat, kombiniert PDF/A-3-Datei mit eingebetteten XML-Daten
  • Rechnungen in für Menschen lesbarer und in maschinenlesbarer Form darstellbar

 

Fristen

  • Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung für B2B verpflichtend (Ausnahme: Rechnungen unter 250€)
  • Bis Ende 2026 dürfen Papier- oder PDF-Rechnungen verschickt werden, sofern der Empfänger zustimmt
  • Bis Ende 2027 dürfen Papier- oder PDF-Rechnungen verschickt werden, sofern der Empfänger zustimmt UND der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers maximal 800.000 € beträgt
  • Ab 2028 sind Empfang und Versand der E-Rechnung Pflicht

 

Vorteile der E-Rechnung bei Vertinex für Sie!

  1. Integration durch Lizenzerweiterung: Die E-Rechnung ist bereits in die Software integriert und kann über eine Lizenzerweiterung erworben werden.
  2. Kostenersparnis: Reduzierte Kosten für Druck, Versand und Archivierung von Papierrechnungen.
  3. Einfache Abwicklung: Schnellere Erstellung, Versendung und Bearbeitung von Rechnungnen führen zu einer beschleunigten Zahlungsabwicklung.
  4. Fehlerreduktion: Die automatisierte Verarbeitung minimiert die Fehlerquote.
  5. Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Rechnungsprozesse werden transparenter und besser nachzuverfolgen durch E-Rechnungen.
  6. Umweltfreundlichkeit: Reduziert durch den verringerten Papierverbrauch Ihren ökologischen Fußabdruck.
  7. Rechtssicherheit: Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch standardisierte Formate und einer sicheren Archivierung.

 

Bei möglichen Rückfragen melden Sie sich gerne bei und unter sales@vertinex.de oder +49 (0)69 33 99 86 0

 

Ihr Vertinex Team

Arbeitsmedizinische Prozesse digitalisieren!

Arbeitsmedizinische Prozesse digitalisieren!

Arbeitsmedizinische Prozesse digitalisieren!

Ergänzen Sie Fabiola, Ihre arbeitsmedizinische Software, um spannende Module & Funktionen und bilden Sie wichtige Prozesse künftig zu 100% digital ab. Profitieren Sie von der über 25-jährigen Erfahrung in der Entwicklung von medizinischer Software und einem Höchstmaß an Datenschutz sowie Datensicherheit.

Terminplanung – kein E-Mail- oder Telefon-PingPong

  • Professionelle, digitale Terminplanung für versch. Standorte, Werke und Wartezimmer – auf Wunsch auch durch Probanden möglich
  • Individualisierung des Terminplaners für Ärzte, Assistenz und Anmeldung
  • Starten Sie die Untersuchung direkt aus dem Kalender

 

Anamnese – weg von Papier & Klemmbrett

  • Digitalisieren Sie Ihre Anamnesebögen mit Fabiola
  • Adressierung an den Probanden über Ihre favorisierten, digitalen Kanäle:
    • via Mail inkl. Link zum digitalen Ausfüllen
    • als App auf einem Tablet (Wartezimmer)
    • oder eingebettet in Ihrem Online-Portal
  • Ihre individuell gesetzten Pflichtfeldern garantieren Vollständigkeit
  • Vollautomatische Integration in Echtzeit und statistisch auswertbar

 

Unterzeichnung – die Fabiola App macht’s möglich

  • Einverständniserklärungen oder Datenschutzvereinbarungen mit einer einfachen digitalen Signatur versehen
  • Ob mit einem speziellen Tabletstift oder einfach mit dem Finger, das System übernimmt jede Eingabeart

 

Digitales Postfach – unsicherer Email-Versand adé

  • Bieten Sie Ihren Kunden sowie Probanden einen zentralen, digitalen Ort für Dokumente wie Bescheinigungen und Rechnungen an
  • Dokumente einsehen und herunterladen
  • Der Zugang ist kennwortgeschützt und kann wahlweise um eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung ergänzt werden
  • An Ihrem vertrauten Prozess in Fabiola ändert sich nichts – alles erfolgt automatisiert

 

Interesse? Wir freuen uns auf Sie!

Kontaktieren Sie uns unter sales@vertinex.de oder +49 (0)69 33 99 86 0

 

Ihr Vertinex Team

Masernschutzgesetz Formular im Kundenportal

Masernschutzgesetz Formular im Kundenportal

Masernschutzgesetz Formular im Kundenportal

Masernschutzgesetz online

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Im Kundenportal downloaden

Im Kundenportal können Sie das Formular zur Masernschutz-Bescheinigung und eine Installationsbeschreibung herunterladen. Das Formular bescheinigt, ob der Proband gemäß § 20 Absatz 9 IfSG Masernschutz vorliegt.

Wenn Sie Unterstützung bei dem Formularimport benötigen, können Sie sich gerne an unseren Support wenden.

Vertinex Medicenter

Aus dem MediCenter kann das Formular direkt gedruckt werden

Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. Das hilft uns, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder.

Jens Spahn

Bundesgesundheitsminister

Neue Website ist online!

Neue Website ist online!

Neue Website ist online!

Vertinex.de ist online

Willkommen auf unserer neuen Website www.vertinex.de

Neben dem neuen Layout der Website, wurden die Inhalte überarbeitet und thematisch in die Bereiche Arbeitsmedizin, Personalbetreuung und Arbeitsschutz geordnet. Dies soll Ihnen zur besseren Orientierung über unsere Leistungen verhelfen. Damit wollen wir nicht nur für unsere neuen Interessenten wertvolle Inhalte liefern, sondern auch für unsere Bestandskunden über die weiteren Module und Funktionen aufmerksam machen.

Kundenbereich

Im überarbeiteten Kundenbereich finden Sie jegliche Informationen wie die Downloads zu unseren Updates und zu unseren Benutzerhandbüchern. Weitere Downloads wie neue Formulare, Verordnungen, Tabelleneinstellungen etc. rund um unsere Lösungen Fabiola, Claudio und Ramazzini werden ebenso dort veröffentlicht – es lohnt sich also regelmäßig in den internen Bereich reinzuschauen.

Newsletter

Wenn Sie proaktiv über neue Informationen zu Vertinex informiert werden wollen, können Sie sich auch über unseren Newsletter auf dem Laufenden halten. Hier informieren wir Sie über

  • Neue Versionen und deren Änderungen
  • Aktuelle Termine wie Schulungen und Messen
  • Artikel über die digitale Arbeitsmedizin, Personalbetreuung und Arbeitsschutz
  • Kunden und Referenzberichte zu interessanten Projekten

Es lohnt sich also, sich als Abonnent einzuschreiben. Wir planen etwa, einen Newsletter pro Quartal zu versenden – damit das Wesentliche transportiert wird und Sie nicht in einer Email-Flut untergehen.

Verbesserungsvorschläge?

Trotz akribischer Arbeit, können sich auf der Website Fehler eingeschlichen haben. Wenn bei Ihnen Inhalte komisch dargestellt werden oder es zu Fehlern in der Verlinkung kommt, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir diese schnellstens korrigieren können. 

Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Rumstöbern auf unserer neuen Website!