Masernschutzgesetz Formular im Kundenportal

Masernschutzgesetz online

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Im Kundenportal downloaden

Im Kundenportal können Sie das Formular zur Masernschutz-Bescheinigung und eine Installationsbeschreibung herunterladen. Das Formular bescheinigt, ob der Proband gemäß § 20 Absatz 9 IfSG Masernschutz vorliegt.

Wenn Sie Unterstützung bei dem Formularimport benötigen, können Sie sich gerne an unseren Support wenden.

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Aus dem MediCenter kann das Formular direkt gedruckt werden

Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. Das hilft uns, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder.

Jens Spahn

Bundesgesundheitsminister